Kiese zwischen Freimettigen und Oberdiessbach
(FGy) Der leicht mäandrierende Bachlauf im kantonalen Naturschutzgebiet entlang der Kiese zwischen Freimettigen und Oberdiessbach ist weitgehend natürlich und nur lückenhaft bewachsen. Der Baumbestand (Bestockung) ist mit nur einer Baumreihe schmal. Teilweise sind die Ufer mit
Blöcken befestigt. Im Industriegebiet sind einzelne Stellen stark verbaut, zum Teil kanalisiert. Im Bachbett hat es einige Schwellen. An einigen Stellen ist die Ufervegetation lückenhaft, es breiten sich Neophyten (ortsfremde Pflanzen) aus. Für die Pflege und den Unterhalt dieses Gebietes ist der Kanton zuständig.
Rotmoos (Feuchtgebiet)
Angrenzend an den Kiesenlauf zeigt die Feuchtwiese entlang der Entwässerungskanäle schutzwürdige Pflanzenbestände (Grossseggenrieder) auf, welche durch die extensive Nutzung erhalten werden (Schutzobjekt im Baureglement der Gemeinde von 2008).
Kiese unterhalb des Dorfes
Hier ist die Kiese häufig naturnah. Teils fliesst sie in einem Graben mit Steilufer, teils ist das Bett breiter. Einbuchtungen und kleine, ausgewaschene Höhlen bereichern das Bachbett.
Um den Bachlauf mit seiner Uferbestockung in natürlicher Art zu erhalten, wurde der Kiesenbach von der Gemeindegrenze Freimettigen/Oberdiessbach an abwärts bis zum Dorf Oberdiessbach unter den Schutz des Staates gestellt*. Im Schutzgebiet untersagt sind: jede Beeinträchtigung des Bachlaufes; das Ausreuten der Uferbestockung ohne Zustimmung des Kreisforstamtes; das Verunreinigen des Baches und das Wegwerfen, Liegenlassen oder Ablagern von Abfällen und Materialien aller Art; jede Störung und Beeinträchtigung der Tierwelt. Vorbehalten bleiben Unterhaltsarbeiten an der Uferbestockung. Das Naturschutzinspektorat kann in begründeten Fällen Ausnahmen von den Schutzbestimmungen bewilligen**.
* Protokoll des Regierungsrates vom 20. Dezember 1972 ** spätere Ergänzung
* Protokoll des Regierungsrates vom 20. Dezember 1972
** Ergänzung vom 8. Februar 1972