Das Pfarrhaus ist ein Sandsteinbau mit teilweiser Riegkonstruktion im Norden und Westen. Es wurde 1672 im heutigen Erscheinungsbild durch die Familie v. Wattenwyl gebaut; der Kern des Gebäudes geht aber wohl ins Jahr 1626 oder weiter zurück. An der Nordseite des Mittelkorridors: Treppe und Dekorationsmalereien aus dem 17. Jh. Es erinnert mit seiner Ründe an ein Bauern-und mit dem Wappen der v. Wattenwyl an ein Herrenhaus. Das Pfrund-Ofenhaus aus dem 17. Jh. (heute: Gartenhaus) im Nordosten weist auf die ursprüngliche Finanzierung der Pfarrstelle und der kirchlichen Gebäude durch Naturalabgaben hin.
Die Kollatur, das Recht einen Priester ein-oder abzusetzen, gehörte bei uns dem Herrschaftsherrn (bis 1839). Die ersten Priester waren denn auch oft Söhne oder Verwandte eines reichen weltlichen oder geistlichen Gutsbesitzers, der für seine Leibeigenen oder Zinsleute eine Kirche gebaut hatte – 1331 etwa ein Sohn der Familie Senn. Sie wurden geweiht und lernten in einem Kloster das Nötigste an Theologie und Latein, um eine Messe leiten zu können. Schon in vorreformatorischen Zeiten gehörte zur Landkirche ein (oft einfacher) Pfarrhof als Amtswohnung für den Priester, oft ergänzt von einer geräumigen Scheune mit angebauten Stallungen und einem Speicher oder Ofenhaus. Dank der Naturalgaben (Zehnten) der Leibeigenen und Zinsleute des Herrschaftsherrn konnte der Priester seinen Lebensunterhalt und den Unterhalt der Kirche bestreiten. Manchmal wurde der Kirche auch ein kleineres Gut zugewiesen (Widemgut, auch Schupposen genannt), auf dem durch einen Widemer (Widmer) zu Gunsten der Kirche gebauert wurde. 1378 gab es in Diessbach drei solche Widemgrundstücke – und weitere in der nahen Umgebung.
Weil die Geistlichen nach der Reformation heiraten und eine Familie gründen konnten, mussten die Pfarrhäuser erweitert und verbessert werden. Sie heirateten oft Frauen aus städtischen oder gar patrizischen Kreisen. Damit stiegen die Anforderungen einer standesgemässen Repräsentation auch im Pfarrhaus. Nach der Aufhebung der Klöster war es der Staat, der das Studium der Theologie
zum Privilegium der burgerlichen Familien machte. Nach der Revolution von 1798 entfiel der Zehnte. Das brachte manche Pfarrfamilie in bittere Not. 1804 zog der Staat die Kirchengüter zur Hauptsache an sich. Er sorgte nun für den Unterhalt der Pfarrhäuser, den Chor vorne in der Kirche (dort tagte ja das Chorgericht), aber auch für die Besoldung der Pfarrherren.
Nach der Reformation wurden Chorgerichte (bis 1831) eingerichtet, geleitet vom Schlossherrn mit Protokoll durch den Herrschaftsschreiber oder Pfarrer. Hier wurden Armutsprobleme der Bevölkerung, sittliche Ausschweifungen, das Schwänzen des Gottesdienstes oder Sektiererei-Tendenzen kontrolliert und verurteilt – und Anordnungen der Regierung durchgesetzt. Die Chorgerichte wurden Mitte des 19. Jh. durch den Kirchgemeinderat abgelöst. Der Pfarrer hatte seinerseits die Aufgabe, zusammen mit der Pfarrfrau ein vorbildliches Familienleben zu führen. Im Pfarrhaus entstanden nicht nur die Predigten, hier wurde auch Seelsorge gehalten. Mit der Ordination von Frauen ins reformierte Pfarramt (in Bern ab 1965) wurde das Pfarramt vielfältiger. Mit der Anstellung von Sozialdiakonischen Mitarbeitern und Katechetinnen und dem zunehmenden Einbezug von «Laien» von der Sonntagsschule bis zur Altersarbeit wurde es schliesslich zu einem Team erweitert.
Im Zuge der allmählichen Trennung von Kirche und Staat (in Bern ab 2017 eingeleitet) wurde die finanzielle Verantwortung wieder stärker zurück an die Kirchgemeinden und die Gemeindeglieder gegeben. Die Kirche der Zukunft ist auf dem Weg zu einer weiteren Reformation: von der Betreuungs-zur Beteiligungskirche. Der Pfarrer oder die Pfarrerin der Zukunft werden vermehrt auch Laien für den Gemeindebau schulen müssen.